Sowohl das EuGH als auch das BGH haben bestätigt, das Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung von ihren Besuchern benötigen, bevor sie Cookies setzen wollen. Die konkrete Ausgestaltung ist jedoch nicht immer trivial, da Webseitenbetreiber viele Details beachten müssen. Die Experten von eRecht24 und der Händlerbund geben aktuell einen guten Überblick darüber, was das aktuelle BGH-Urteil zum Thema Cookie für die eigene Webseite bedeutet.
Für viele Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass bestehende Cookie-Lösungen (z.B. teilweise kostenlose Plugins oder eigene Entwicklungen) nicht mehr rechtssicher genutzt werden können.
Zwei der unserer Recherche nach meistgenutzten – kostenpflichtigen – Plugins sind das WordPress Plugin Borlabs und die Lösung der Consent Management Platform. Der Händlerbund selbst nutzt usercentrics.


Egal für welches Plugin oder welche Lösung Sie sich entscheiden, wichtig ist die rechtssichere Einrichtung der Abfrage zur Nutzung der Cookies. Webseitenbetreiber müssen zum Beispiel darüber entscheiden, welche Cookies ggf. betriebsnotwendig sind (z.B. Kartendienste bei Suchmaschinen). Darüber hinaus muss u.a. auch berücksichtigt werden, auf welche Art und Weise Google Analytics auf der Webseite eingebunden ist (z.B. über den Google Tag Manager oder separat, direkt im Code).
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